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Frage: Wie wird sich die WPO-Osteo auf die Osteopathie in Deutschland auswirken

Frage: Wie wird sich die WPO-Osteo auf die Osteopathie in Deutschland auswirken?

 

Dr. med. Christian Hogrefe, DOM / DGOM

Die WPO-Osteo regelt den Weg zur Erteilung einer staatlichen Erlaubnis zur Führung der Weiterbildungsbezeichnung Osteopathin/Osteopath in Hessen. Inhaltlich hat sie Mindeststandards definiert, die grundsätzlich zu begrüßen sind, in weiten Bereichen jedoch erheblich zu kurz greifen. Internationale Standards gehen in der Darstellung des Berufsbildes qualitativ und quantitativ sehr viel weiter. Osteopathie darf im Zusammenhang mit der hessischen WPO nur im Rahmen ärztlicher Verordnungen angewendet werden. Die WPO schließt außerdem nicht aus, sich auch ohne die staatliche Erlaubnis zur Führung des Titels als Osteopathin/Osteopath in Hessen niederzulassen. Insofern hat sie nur eine marginale Bedeutung.

 

Prof. Dr. Matthias Beck, AVT /DVOM

Die WPO - Osteopathie in Hessen setzt ein sehr positives Signal für alle jene, die sich ernsthaft um die Etablierung des Berufsbildes eines nichtärztlichen Osteopathen bemühen. Wenngleich die Verordnung, aus meiner Sicht, keine optimale Lösung für das noch bestehende Problem einer zum Teil suboptimalen Ausbildung darstellt so kann sie doch für andere Bundesländer eine Vorbildfunktion haben. Mit der Verankerung weiterer landeshoheitlicher Regelwerke steigt auch die Chance für eine bundeseinheitliche Reglementierung der Berufsausübung, welche ja bislang keine Regelung gefunden hat.

 

Frage: Wie sollte der weitere politische Weg der Osteopathie in Deutschland aussehen?

 

Dr. med. Christian Hogrefe, DOM / DGOM

In Deutschland muß das Berufsbild des Osteopathen neben der ärztlichen Osteopathie mit bereits definierten Qualitätsstandards etabliert werden. Diese Entwicklung ist weltweit, auch innerhalb Europas, bereits vollzogen und wird entsprechend von der WHO gewürdigt. Unter Berücksichtigung des europäischen Umfeldes ist eine akademische Ansiedlung der Ausbildung zum Osteopathen mit der Zielsetzung des Erreichens eines Bachelor-Degrees nach den Bologna-Kriterien notwendig.

Weiterführende Regelungen wie der Patientenprimärkontakt, Abrechnungs– und Haftungsfragen usw. unterliegen der landeshoheitlichen Gesetzgebung.

 

Prof. Dr. Matthias Beck, AVT /DVOM

Die Tatsache, dass sich in den letzten Wochen ärztliche und nichtärztliche Osteopathen, auf der Ebene ihrer wichtigsten Entscheidungsträger, über eine gemeinsame Zielvorstellung einigen konnten, lässt Hoffnung keimen.  Durch eine Akademisierung der nichtärztlichen Osteopathen, welche diese zu einem Partner auf gleicher Augenhöhe werden lässt, besteht die Möglichkeit interdisziplinäre Konflikte zu beseitigen und die gemeinsame Kraft für eine entscheidende politische Zukunft zu bündeln.

In Anlehnung an die Strategie der OIA (Osteopathic International Alliance) und auf der Basis der WHO-Deklaration zur Osteopathie kann ein stetiges Bemühen die Politik für eine Regulative zu gewinnen Gehör finden und in den nächsten Jahren einen legislativen Prozess in Gang bringen.

 

Frage: Wie beurteilen Sie das Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts im Musterprozess der BAO für den Berufsstand der Osteopathen?

 

Dr. med. Christian Hogrefe, DOM / DGOM

Osteopathie bedeutet die Ausübung von Heilkunde. Die in Deutschland zur selbständigen und eigenverantwortlichen Ausübung von Heilkunde vorgesehenen Berufsgruppen sind die der Ärzte und der Heilpraktiker. Andere Berufsgruppen dürfen daher nur auf ärztliche Verordnung hin osteopathisch tätig werden. Vor diesem Hintergrund hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf zu keinem anderen Urteil kommen können.

 

Prof. Dr. Matthias Beck, AVT /DVOM

Das Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts im Falle des BAO Musterprozesses ist im vollen Umfange nachvollziehbar und deckt sich mit meinem Rechtsempfinden. Es zeigt einmal mehr, dass eine staatliche Kontrolle der Ausbildungsanforderungen und der Berufsausübung notwendig ist.

Es ist zwar eine nur schwer ertragbare Situation das sich kompetente Osteopathen bis auf Weiteres einer stupiden Heilpraktikerprüfung unterziehen müssen, in welcher nur die Unbedenklichkeit der Berufsausübung und nicht die individuelle fachliche Kompetenz zur Entscheidung anstehen, jedoch zeigt das Urteil unmissverständlich den weiteren Weg der Entwicklung auf. Dieser ist mit der WPO in Hessen bereits definiert und sollte durch eine kompromisslose Professionalisierung der Osteopathen Unterstützung finden, denn eine solche macht es der Legislativen doch sehr viel leichter eine Entscheidung im Sinne der Osteopathie zu treffen.