Frage:
Wie wird sich die WPO-Osteo auf die Osteopathie in
Deutschland auswirken?
Dr. med. Christian Hogrefe, DOM / DGOM
Die WPO-Osteo regelt den Weg zur Erteilung einer staatlichen
Erlaubnis zur Führung der Weiterbildungsbezeichnung Osteopathin/Osteopath
in Hessen. Inhaltlich hat sie Mindeststandards definiert, die grundsätzlich zu
begrüßen sind, in weiten Bereichen jedoch erheblich zu kurz greifen.
Internationale Standards gehen in der Darstellung des Berufsbildes qualitativ
und quantitativ sehr viel weiter. Osteopathie darf im Zusammenhang mit der
hessischen WPO nur im Rahmen ärztlicher Verordnungen
angewendet werden. Die WPO schließt außerdem nicht
aus, sich auch ohne die staatliche Erlaubnis zur Führung des Titels als Osteopathin/Osteopath in Hessen niederzulassen. Insofern
hat sie nur eine marginale Bedeutung.
Prof. Dr. Matthias Beck, AVT /DVOM
Die WPO - Osteopathie in Hessen setzt ein sehr positives Signal
für alle jene, die sich ernsthaft um die Etablierung des Berufsbildes eines
nichtärztlichen Osteopathen bemühen. Wenngleich die Verordnung, aus meiner
Sicht, keine optimale Lösung für das noch bestehende Problem einer zum Teil
suboptimalen Ausbildung darstellt so kann sie doch für andere Bundesländer eine
Vorbildfunktion haben. Mit der Verankerung weiterer landeshoheitlicher
Regelwerke steigt auch die Chance für eine bundeseinheitliche Reglementierung
der Berufsausübung, welche ja bislang keine Regelung gefunden hat.
Frage:
Wie sollte der weitere politische Weg der Osteopathie in Deutschland aussehen?
Dr. med. Christian Hogrefe, DOM / DGOM
In Deutschland muß
das Berufsbild des Osteopathen neben der ärztlichen Osteopathie mit bereits
definierten Qualitätsstandards etabliert werden. Diese Entwicklung ist
weltweit, auch innerhalb Europas, bereits vollzogen und wird entsprechend von
der WHO gewürdigt. Unter Berücksichtigung des europäischen Umfeldes ist eine
akademische Ansiedlung der Ausbildung zum Osteopathen mit der Zielsetzung des
Erreichens eines Bachelor-Degrees nach den
Bologna-Kriterien notwendig.
Weiterführende
Regelungen wie der Patientenprimärkontakt, Abrechnungs–
und Haftungsfragen usw. unterliegen der landeshoheitlichen Gesetzgebung.
Prof. Dr. Matthias Beck, AVT /DVOM
Die Tatsache, dass
sich in den letzten Wochen ärztliche und nichtärztliche Osteopathen, auf der
Ebene ihrer wichtigsten Entscheidungsträger, über eine gemeinsame
Zielvorstellung einigen konnten, lässt Hoffnung keimen. Durch eine Akademisierung der nichtärztlichen
Osteopathen, welche diese zu einem Partner auf gleicher Augenhöhe werden lässt,
besteht die Möglichkeit interdisziplinäre Konflikte zu beseitigen und die
gemeinsame Kraft für eine entscheidende politische Zukunft zu bündeln.
In Anlehnung an
die Strategie der OIA (Osteopathic
International Alliance) und auf der Basis der WHO-Deklaration
zur Osteopathie kann ein stetiges Bemühen die Politik für eine Regulative zu
gewinnen Gehör finden und in den nächsten Jahren einen legislativen Prozess in
Gang bringen.
Frage:
Wie beurteilen Sie das Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts im
Musterprozess der BAO für den Berufsstand der
Osteopathen?
Dr. med. Christian Hogrefe, DOM / DGOM
Osteopathie
bedeutet die Ausübung von Heilkunde. Die in Deutschland zur selbständigen und
eigenverantwortlichen Ausübung von Heilkunde vorgesehenen Berufsgruppen sind
die der Ärzte und der Heilpraktiker. Andere Berufsgruppen dürfen daher nur auf
ärztliche Verordnung hin osteopathisch tätig werden.
Vor diesem Hintergrund hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf zu keinem anderen
Urteil kommen können.
Prof. Dr. Matthias Beck, AVT /DVOM
Das Urteil des
Düsseldorfer Verwaltungsgerichts im Falle des BAO
Musterprozesses ist im vollen Umfange nachvollziehbar und deckt sich mit meinem
Rechtsempfinden. Es zeigt einmal mehr, dass eine staatliche Kontrolle der
Ausbildungsanforderungen und der Berufsausübung notwendig ist.
Es ist zwar eine
nur schwer ertragbare Situation das sich kompetente Osteopathen bis auf
Weiteres einer stupiden Heilpraktikerprüfung unterziehen müssen, in welcher nur
die Unbedenklichkeit der Berufsausübung und nicht die individuelle fachliche
Kompetenz zur Entscheidung anstehen, jedoch zeigt das Urteil unmissverständlich
den weiteren Weg der Entwicklung auf. Dieser ist mit der WPO
in Hessen bereits definiert und sollte durch eine kompromisslose Professionalisierung
der Osteopathen Unterstützung finden, denn eine solche macht es der
Legislativen doch sehr viel leichter eine Entscheidung im Sinne der Osteopathie
zu treffen.