Stellungnahme der
ärztlichen osteopathischen Verbände Deutschlands DAAO, DÄGO, DGCO, DGOM, DVOM
und des EROP zur hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung Osteopathie
(WPO)
im Vorfeld der Mitgliederversammlung des EROP
(Europäisches Register für Osteopathischer Ärzte) am 25. April 2009 in München
trafen sich Vertreter der oben genannten deutschen ärztlichen osteopathischer
Verbände, um zur neuen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung Osteopathie (WPO) in
Hessen Stellung zu nehmen.
International hat das Berufsbild des Osteopathen/ der Osteopathin
bereits in verschiedenen Ländern einen Primärpatientenzugang (unter bestimmten
Voraussetzungen und Einschränkungen) erlangt. Nach geltendem deutschem Recht
darf Osteopathie als Heilkunde nur von Ärzten oder Heilpraktikern selbständig
ausgeübt werden. Eine reglementierte Anerkennung der Osteopathie als
eigenständiges Berufsbild existiert hierzulande nicht. Deshalb ist es möglich
auch mit fragwürdigen osteopathischen Qualifikationen lediglich durch eine
bestandene Heilpraktikerprüfung zum Primärpatientenzugang legitimiert zu werden
und über diesen Umweg selbständig osteopathisch tätig
sein zu können. Insofern sind weitere Regelungen notwendig
Die WPO-Osteo regelt den
Weg zur Erteilung einer staatlichen Erlaubnis zur Führung der
Weiterbildungsbezeichnung Osteopathin/Osteopath in Hessen. Sie regelt nicht die Berufsausübung
eines Osteopathen; dies ist weiterhin Ärzten und
Heilpraktikern vorbehalten.
Die WPO bietet eine gute Grundlage, um bei der
Akademisierung des Berufsbildes Osteopath voranzukommen,
da sie Mindeststandards für alle Osteopathen
definiert.
Nach unserem Erachten ist die Ausbildung zum Masseur
und medizinischern Bademeister jedoch nicht ausreichend, um darauf aufbauend
eine osteopathische Tätigkeit auszuüben.
Eine abgeschlossene Ausbildung zum Physiotherapeuten
halten wir diesbezüglich grundsätzlich für geeignet. Allerdings muss für die
medizinische Grundversorgung schon aus Aspekten der Sicherheit gewährleistet
sein, dass bei medizinischer Notwendigkeit eine ärztliche Vorstellung erfolgt.
Die in der hessischen WPO getroffenen Regelungen
reichen nicht aus, um eine medizinische Primärversorgung durch Osteopathen zu gewährleisten. Dazu müssen noch
erforderliche Zusatzqualifikationen der osteopathischen Tätigkeit definiert
werden, wie sie beispielsweise in Entwurfspapieren der WHO zu finden sind.
Die bei der Sitzung anwesenden Vertreter der
ärztlichen osteopathischen Verbände in Deutschland begrüßen grundsätzlich die
Etablierung eines eigenständigen Gesundheitsberufes „Osteopath/Osteopathin“ auf akademischem Niveau in Anlehnung an die
Bologna- Kriterien.
Hierzu ist die in der WPO erkennbare Basisregelung
durch eine höherwertigere Regelung zu ersetzen. Vor allem müssen die
akademischen Eingangsvoraus-setzungen definiert sein.
Es muss die Grundlage für einen national und international vergleichbaren
Standard geschaffen werden.
Unser Ziel ist die Zusammenarbeit ärztlicher und
nichtärztlicher Osteopathen auf einem qualitativ
hochwertigen standardisierten und überprüfbaren Ausbildungs-Niveau. Dabei muss
die Ausbildung der nichtärztlichen Osteopathen nach
den Bologna – Kriterien zwingend akademischen Standards genügen (Bachelor - Degree) und den
Kriterien der WHO entsprechen. Es muss außerdem eindeutig geregelt sein, welche
Behandlungen ein Osteopath durchführen darf und
welche nicht.
Die ärztlichen osteopathischen Verbände bieten für
die weitere Entwicklung ihre Unterstützung an.
Für die ärztlichen osteopathischen Verbände
Dr. med. Christian Hogrefe, Präsident der DGOM
Dr. med. Johannes Mayer, Präsident des EROP
DAAO Prof.
Peter Adler-Michaelson
DÄGO Dr.
Kilian Dräger, Stefan Wentzke
DGCO Dr.
Dietmar Daichendt
DGOM Dr. Christian Hogrefe, Dr. Peter
Kretschmer
DVOM Prof.
Matthias Beck, Reinhard Unverricht
EROP/DGOM Dr.
Johannes Mayer